Neuigkeiten

 

Newsletter ZPW vom März 2024

Newsletter ZPW vom Januar 2024

Newsletter ZPW vom November 2023

Newsletter ZPW vom September 2023

 Newsletter ZPW vom August 2023                   

Newsletter ZPW vom Juli 2023   

 

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ZPW Integrative Zentrums- und Ortkernentwicklung; eine Arbeitshilfe für die Weinländer Gemeinden

Die Arbeitshilfe dient den Gemeinden als Hilfestellung bei der Umsetzung einer ganzheitlichen, zukunftsorientierten und qualitativen Entwicklung ihrer Zentren bzw. Ortskerne. Sie bietet eine Auslegeordnung von relevanten Themen und möglichen Lösungsansätzen, aus welcher jede Gemeinde individuell und ortsspezifisch die für sie passenden Ansätze auswählen und vertiefen kann (Baukastensystem).

 Arbeitshilfe integrative Zentrums- und Ortskernentwicklung

  Teaser zur Arbeitshilfe

 Der Vorstand der ZPW hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2020 das «Positionspapier Arbeitsplatz­gebiete Weinland» genehmigt.

  ZPW Positionspapier Arbeitsplatzgebiete

Anlass

Die Bereitstellung geeigneter und ausreichender Arbeitszonen sowie der haushälterische Umgang mit denselben ist ein wichtiges Ziel der nachhaltigen Raumentwicklung. Für Bund, Kantone und Regionen sind die Flächensicherung (insbesondere für das produzierende Gewerbe) sowie die Gewährleistung einer sinnvollen und effizienten Nutzung (Arbeitszonenbewirtschaftung) entsprechend zentrale Anliegen.

Der Kanton Zürich hat die Arbeitszonenbewirtschaftung als Voraussetzung für die Ausscheidung neuer Arbeitszonen den Regionen übertragen. Damit sind ergänzende Anforderungen an die Berichterstattung verbunden. Auch die Entwicklung der 12 Arbeitsplatzgebiete im Weinland als langfristige Reserven und die Umsetzung der im regionalen Richtplan formulierten Nutzungsvorgaben ist Aufgabe der Region. Für die Erfüllung dieser regionalen Aufgaben bedarf es neben einer regionalen Gesamtschau auch einer klaren regionalen Haltung zur wünschenswerten Entwicklung. 

Aktive regionale Entwicklungsplanung

Die Zürcher Planungsgruppe Weinland (ZPW) verfolgt seit 2018 eine aktive Entwicklungsplanung, um das Weinland als attraktiven Wohn-, Wirtschafts- und Freizeitstandort zu festigen und weiterzuentwickeln. Im Bereich Wirtschaft kommt dabei neben der Stärkung der Standortqualitäten und der Wettbewerbsfähigkeit einer aktiven, abgestimmten und zukunftsorientierten Entwicklung der Flächen für die Arbeitsplatzentwicklung (Arbeitsplatzgebiete, Arbeitszonen und Mischgebiete) eine grosse Bedeutung zu. Gleichzeitig bieten die Veränderungen in der Arbeitswelt im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der Vernetzung neue Anforderungen an den Wirtschaftsstandort. Das Weinland versteht dies als Chance um neue Impulse zugunsten einer prosperierenden Wirtschaftsentwicklung zu setzen.   

Positionspapier als strategischer Orientierungsrahmen

Im Positionspapier Arbeitsplatzgebiete formuliert die Zürcher Planungsgruppe Weinland basierend auf einer Gesamtschau der Arbeitsplatzregion Weinland regionale Grundsätze für die Entwicklung von Flächen für die Arbeitsplatzentwicklung (Arbeitsplatzgebiete, Arbeitszonen und Mischgebiete). Dabei wird deutlich, dass die Region in einer Vorreiterrolle die Chancen der Transformation der Arbeitswelt (u.a. Digitalisierung, Vernetzung) für eine zukunftsorientierte Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung erkennt und nutzt. Gleichzeitig enthält das Dokument Kurzprofile für die 12 Arbeitsplatzgebiete, welche die Angaben im regionalen Richtplan konkretisieren.

Das Positionspapier dient der ZPW als strategischer Orientierungsrahmen für eine zukunftsorientierte, aktive und koordinierte Entwicklung der Flächen für die Arbeitsplatzentwicklung. Die Gemeinden haben so die Chance, die regionalen Stossrichtungen bereits frühzeitig in ihre Planungen miteinzubeziehen und auf Wunsch bedarfsgerecht von der Region unterstützt zu werden.

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Die ZPW hat am 15. Januar 2020 eine elektronische Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) eingereicht.

  elektronische Vernehmlassung zum Vorentwurf MAV

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 Aktive Entwicklungsplanung Zürcher Weinland - Faktenblatt
"Entwicklung in schutzwürdigen Ortsbildern"

  Faktenblatt

 Begleitbrief zum Faktenblatt

 

 

Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2015 und nachgeführtes Gesamtdokument

 

Der kantonale Richtplan dient als strategisches Führungsinstrument des Kantons zur Koordination und Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung. Die Nachführung des kantonalen Richtplans erfolgt üblicherweise in jährlichen Teilrevisionen. 

 

Der Kantonsrat hat am 22. Oktober 2018 die Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans festgesetzt. Vorbehältlich der Genehmigung durch den Bund ist damit das Verfahren der ersten umfassenden Teilrevision (seit der Neufestsetzung des kantonalen Richtplans 2014) abgeschlossen. 

 

Mit der Teilrevision 2015 wurden zahlreiche Nachführungen und Ergänzungen vorgenommen. Diese betreffen beispielsweise das Planen und Bauen am Zürichseeufer, unterschiedliche Gebietsplanungen (Universität Zürich-Irchel, Psychiatrische Universitätsklinik Rheinau usw.) sowie die regionale Arbeitszonenbewirtschaftung (gemäss Art. 30a Abs. 2 RPV).

 

Das Gesamtdokument des kantonalen Richtplans integriert die neuen Inhalte der Teilrevision 2015 sowie weiterer im Nachgang zur Gesamtüberprüfung durchgeführten Teilrevisionen. Damit steht nun wieder ein nachgeführtes Gesamtdokument des kantonalen Richtplans zur Verfügung (bestehend aus Richtplantext und Richtplankarte). 

 

www.richtplan.zh.ch > Aktuell gültiger Richtplan 

Aktive Entwicklungsplanung Zürcher Weinland - Dialog Weinland "Entwicklung in schutzwürdigen Ortsbildern" vom 3. April 2019 

 Hier finden Sie die Präsentationen des Dialog Weinland vom 3. April 2019   

   Präsentation Dialog Weinland 1. Teil

  Präsentation Dialog Weinland 2. Teil

  Ortsbildschutz Vollzug auf Stufe Gemeinde; Beispiel Marthalen

 

Stellungnahme der ZPW zum Sachplan Verkehr - Infrastruktur Strasse (SIN)

 Sachplan Verkehr - Infrastruktur Strasse

 

Gemeinsame Stellungnahme GPV und ZPW zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL (Anpassungen des Objektblatts Flughafen Zürich)

Stellungnahme GPV-ZPW zum SIL

Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz

 
Stellungnahme ZPW zum Mehrwertausgleichsgesetz

Stellungnahme / Einwendung ZPW zum Rad- und Gehweg Benken
Stellungnahme vom 16. August 2016

 Vernehmlassung Teilrevision kantonaler Richtplan Thurgau

Stellungnahme ZPW vom 29. Juli 2016

 Ausbau N04/o8 - Engpassbeseitigung 

 Stellungnahme der ZPW

Teilrevision kantonaler Richtplan

 Stellungnahme ZPW zur Teilrevision kantonaler Richtplan

 Kantonaler Velonetzplan (Stand 28. April 2015)

 Stellungnahme der ZPW zum Kantonalen Velonetzplan

Stellungnahme der ZPW zum 2x2 Vorschlag der Nagra

Der Vorstand der ZPW hat sich intensiv mit der Standortfrage des geologischen Tiefenlagers beschäftigt. Am 20. Mai 2015 hat er beschlossen, aus raumplanerischer Sicht zum 2x2 Vorschlag der Nagra, im speziellen zum Standort 6b in unserer Region, Stellung zu nehmen.

  Stellungnahme zum 2x2 Vorschlag der Nagra

Totalrevidierte Verordnung über die einheitliche Darstellung von Nutzungsplänen - Vernehmlassung

 Kurze Stellungnahme der ZPW

 

Langfristige Raumentwicklungsstrategie setzt Leitplanken bis 2050

Das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum wird im Kanton Zürich gemäss Prognosen anhalten. Durch dieses Wachstum ergibt sich eine Dynamik, die Gestaltungsmöglichkeiten für die Raumentwicklung bietet, zur Verbesserung der Standortqualitäten genutzt werden kann und den Erhalt der Lebensqualität sicherstellt.

Mit der langfristigen Raumentwicklungsstrategie (LaRES) zeigt der Regierungsrat auf, welche Stossrichtungen verfolgt werden und wie der Kanton Zürich seine Qualitäten stärken und auf künftige Herausforderungen reagieren will. Die LaRES ist ein informelles Instrument, das in einem direktionsübergreifenden Prozess erarbeitet wurde und der kantonalen Verwaltung als Orientierungsrahmen dient. Sie ergänzt den kantonalen Richtplan und vermittelt die kantonale Entwicklungsperspektive im Dialog mit den Gemeinden und Regionen.

Mit der Ausrichtung auf das Jahr 2050 hat die langfristige Raumentwicklungsstrategie einen wesentlich längeren Zeithorizont als andere klassische Planungsinstrumente. Durch die zukunftsgerichtete, umfassende Perspektive auf die Raumentwicklung kann sie Grundlagen für künftige Richtplanrevisionen liefern, aber auch kurz- und mittelfristige Entscheidungen auf ihre Übereinstimmung mit den langfristigen Zielen prüfen. Der langfristige Zeithorizont bedingt aber auch eine regelmässige Überprüfung der Aktualitäten und der Inhalte der Strategie.

 Langfristige Raumentwicklungsstrategie Kanton Zürich - Schlussbericht

 Quelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Raumentwicklung

 

 

 
 
Zürcher Planungsgruppe Weinland

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